Auswirkungen industrieller Großanlagen im Gemeindegebiet Schierling
- Die Biogasanlage bringt für die Bevölkerung keine unmittelbaren Vorteile, sondern schränkt die Lebensqualität in erheblichem Maße ein.
- Imageverlust für die Marktgemeinde und die ortsansässigen Betriebe, allen voran für den Getränkehersteller. Befürchtungen aller Art und Proteste einzelner Firmeninhaber haben dazu geführt, dass der Standort in der Nähe des Gewerbegebietes aufgegeben werden musste
- Beeinträchtigungen des Naherholungsgebietes rund um die Marktgemeinde Schierling und damit Verlust an Lebensqualität für alle Bevölkerungsteile
- Veränderung des Landschaftsbildes durch überdurchschnittlichen Anbau von Biomassepflanzen (Mais, Gras, Getreide, etc)
- Erhebliche zusätzliche Lärmbelästigung durch Transporte von Biomasse zur Biogasanlage und Abholung der festen und flüssigen Gärreste (Gärreste = 100%, 2/3 Gülle und 1/3 feste Gärreste)
- Permanente Straßenschäden mit hohen Kosten, verursacht durch den vermehrten landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr, ist zu erwarten. Mindestgewicht von 40t je Biomasse beladenes Fahrzeug auf Gemeindestraßen und sonstigen Straßen
- Erweiterung der Anlage nach Fertigstellung, aus wirtschaftlichen Gründen sehr wahrscheinlich
- Anlage kann jederzeit an Stelle von Sillage, mit Gülle, Hühnermist, Schlachtabfällen oder ähnlicher Biomasse betrieben werden. Die Folge: erhebliche Geruchsbelästigungen (Geruchsemissionen)
- Intensivbewirtschaftung der Anbauflächen und mehrfache Ernten, damit erhöhte Belastungen für Bevölkerung, Böden, Oberflächen- und Grundwasser
- Umbruch von Brachflächen und Auwiesen der Marktgemeinde, zum Anbau von Biomasse zu erwarten
- Anbau von Monokulturen, damit verbunden ist vermehrter Einsatz von Chemie zur Schädlingsbekämpfung
- Belastung von Böden, Oberflächen- und Grundwasser durch erhöhten Chemieeinsatz
- Verdrängung heimischer Pflanzen und Tiere, die im Anbaugebiet vorhanden sind
- Erhöhte Bodenverdichtung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge, auch als Folge von Mehrfachernten
- Gefahr von Verseuchung der Böden und des Grundwassers durch auslaufende flüssige Gärreste (Gülle) aufgrund technischen Defekts bzw. Schadensfällen (z.B. durch Brand, Explosion) in der Biogasanlage. (Unfall vom 27.02.2009 in Öttingen. Es sind 2 Millionen Liter Gülle ausgelaufen)
- erhebliche Gefährdung für die Brunnen der örtlichen Wasserversorgung gegeben
- generelle Geruchsbelästigung durch Betrieb der Anlagen bei hohen Temperaturen
- Lärmbelästigung durch den Betrieb der Anlage (z.B. Verdichten der Biomasse in den Fahrsilos durch schwere Fahrzeuge)
- für die Hausbesitzer entsteht ein erheblicher Wertverlust ihrer Immobilien, infolge des zusätzlichen Schwerlastverkehrs
- für die Hausbesitzer entsteht ein zusätzlicher Wertverlust durch den Gestank, den Biogasanlagen erzeugen
Zu erwartende Schwerlasttransporte mit den Schwerpunkten Neubaugebiet Markstein/Antonileiten, durch Schierling Ortskern, über alte B15 und Südumgehung mit Brücken, die für Fahrzeuge > 12 to gesperrt sind

Zufahrtswege zur Bioerdgasanlage aus dem blau gekennzeichneten Einzugsbereich der Anbauflächen
Wie soll der Schwerlastverkehr (Traktoren mit Anhängern) die Biogasanlage erreichen?
- Die Belieferung der Bioerdgasanlage über die Kraftfahrtstraße B15 neu ist nur mit einer Schleppermarke Fastrac und speziellen Anhängern mit mindestens 60 km/h möglich.
- Die Lieferung der Biomasse über die Feldwege entlang der B15 neu ist nicht möglich, da bei der Fischerhütte eine Brücke über die Große Laaber fehlt.
- Die Traktoren mit Anhängern, deren Gesamtgewicht 12 Tonnen überschreitet, können nicht über die Laichlingerstraße nach Kraxenhöfen auf die B15 alt und die Südumgehung fahren, da die Last der Brücke bis 12 Tonnen begrenzt ist.

- Die Größe und das Gewicht eines Muldenkippers: z.B. Höhe 3,80 m; Breite: 2,80 m; Länge: 7,80 m; Leergewicht: 9 - 13 t